Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht Rechenschaft über folgende kritischen oder gescheiterten Informatikprojekte abzulegen: • Projekt Edustar (Schulverwaltungslösung kantonale Schulen) • Projekt Educase (Schulverwaltungslösung Volksschulen) • Neue Steuersoftware (NEST) Modul Steuererklärung • Serviceportal Kanton-Gemeinden
Der Bericht hat insbesondere aus technischer, betrieblicher, rechtlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zu erfolgen und soll zu dem projektbezogen aufzeigen:
• Welche Probleme sich in den Projektverläufen ergaben und ob diese durch die Risi-kobeurteilung benannt wurden.
• Wie damit umgegangen wurde und wie auf Warnsignale der Risikobeurteilung reagiert wurde.
• Welche kantonalen Stellen mit den Projektausschreibungen involviert waren.
• Welche Fehler allenfalls im Projektablauf gemacht wurden .
• Welche Kosten budgetiert wurden und welche Kosten letztlich anfielen.
• Welche Termine für die Inbetriebnahme definiert wurden und welche erreicht wurden.
• Welche Schlüsse die Regierung aus den Problemen zieht.
• Ob die Problem aus Sicht Lieferant auch beurteilt wurden.
• Welche Massnahmen die Regierung für die Zukunft eingeleitet hat.
• Welche Folgen der WEKO Entscheid (NEST) auf die internen Abläufe hat.
Die Ergebnisse sind von der Gesamtregierung umfassend zu würdigen.
Begründung:
Informatikprojekte führen schweizweit immer wieder zu Diskussionen. Zahlreiche Projekte bei Bund, Kantonen und Gemeinden mussten gestoppt werden, konnten erst viel später oder nur zu viel höheren Kosten abgeschlossen werden. Bei verschiedenen Projekten kam es zu rechtlichen oder organisatorischen Fragen, die auch politisch aufgearbeitet werden mussten. Im Kanton Luzern kam und kommt es zu einer Häufung solcher Themen. Auch wenn die ein-zelnen Projekte im Vergleich zum Gesamtvolumen des Kantons eher klein sind, bedarf es einer fachlichen Aufarbeitung der Gemeinsamkeiten und der Schaffung von Transparenz be-züglich der eingeleiteten Massnahmen für die Zukunft. Es muss aufgezeigt werden welche Aspekte für die Probleme verantwortlich sind und wie damit in Zukunft umgegangen wird. Diese Ergebnisse sind politisch zu würdigen. Der besondere Rechenschaftsbericht im Sinn von § 67 Abs. 1 lit. c des Kantonsratsgesetzes ist dafür ein adäquates Instrument.
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